Für Trainings

(Stand 06.08.2022)

1. Bestandteil des Vertrages
Das Motorradtraining umfasst ein Training für das Motorradfahren, um das persönliche Können zu steigern und mehr Sicherheit auf dem Motorrad und für den Straßenverkehr zu erlangen.

Es erfolgt aufgrund eines schriftlichen Vertrages. Es gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Vertrages sind.

Die Teilnahme am Training erfolgt freiwillig und in eigener Verantwortung.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages stimmen die Vertragspartner den im Vertrag genannten Inhalten und Preisen zu. Des Weiteren erklärt der Kunde, dass er im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis für sein mitgebrachtes Motorrad ist. Des Weiteren erklärt er, dass das Motorrad in einem verkehrstauglichen Zustand ist.

Bestandteil des Vertrages sind:
1. Anmeldung
2. AGBs
3. Datenschutzvereinbarung
4. Widerrufsrecht

2. Vertragsabschluss und Entgelt
(1) Der im Vertrag festgesetzte Teilnahmebetrag ist im Falle einer persönlichen oder schriftlichen Anmeldung oder durch Anruf verbindlich und innerhalb zwei Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen.

(2) Bei einer Onlineanmeldung oder telefonisch veranlasster Anruf durch DriveYourBike wird der Betrag nach der zweiwöchigen Widerrufsfrist innerhalb einer Woche fällig. Der Vertrag ist nach der Widerrufsfrist bindend.

(3) Ein Anrecht auf einen Teilnehmerplatz erfolgt erst nach voller Bezahlung des Teilnehmerbetrags

3. Beendigung des Vertrages
(1) Der Vertrag ist mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen beendet.

(2) Bei nicht vollständig geleistetem Entgelt und nach einmalig erfolgter Zahlungserinnerung in schriftlicher Form per @Mail, ist der Vertrag nach der gesetzten Frist beendet.

(3) Bei Tod einer der Vertragsparteien.

4. Vertragskündigung
(1) Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund von DriveYourBike gekündigt werden.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. a) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Trainers verstoßen wird.
  2. b) das Training durch den Teilnehmer mehrfach erheblich gestört wird.
  3. c) durch das Verhalten des Teilnehmers andere Teilnehmer gefährdet werden.
  4. d) wenn der Teilnehmer sich geschäftsschädigend verhält.

(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen. Es gelten dann die Rückerstattungen gem. §5.

(3) Eine Kündigung des Vertrages ist nur wirksam, wenn sie per Einschreiben erfolgt.

(4) Forderungen aus der Vertragslaufzeit oder nach Kündigungen können vom Kunden nur bis drei Monate nach Beendigung des Vertrages gegenüber DriveYourBike geltend gemacht werden.

5. Entgelt bei Vertragskündigung
Wird der Vertrag gekündigt, so werden folgende Rückerstattungen gewährt:

  1. a) bis 4 Wochen vor Kurstermin – der bis dahin geleistete Betrag nach Abzug eines Bearbeitungsentgelts von 25,- €.
  2. b) ab der 4. Woche vor Kurstermin 50% des Kursentgelts.
  3. c) ab der 2. Woche vor Kurstermin 25% des Kursentgelts.
  4. d) eine Woche vor Kurstermin erfolgt keine Rückerstattung.

    6. Haftungsausschluss
    (1) Der Teilnehmer nimmt selbstverantwortlich an den Trainingskursen teil und führt Aufgaben nur im Rahmen seiner eigenen Möglichkeiten soweit durch, wie er es sich selber zutraut.

    (2) Das Unternehmen DriveYourBike haftet nur für grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch seine Trainer.

    (3) In fahrlässigen Fällen haftet DriveYourBike nur, wenn diese durch ein unmittelbares und aktives Verhalten des Trainers verursacht wurde.

    7. Datenschutzbestimmungen
    Kundendaten werden gem. Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) erhoben. Diese sind Bestandteil des Vertrages.

    8. Ausfall durch höhere Gewalt
    (1) Der Veranstalter hat jederzeit das Recht, eine geplante Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt am selben Tag zu verschieben oder abzusagen, bzw. zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn die Unversehrtheit der Teilnehmer durch äußere Umstände in Gefahr geraten könnte.

    (2) Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (zB Wetter, Krankheit u.ä.) von Seiten DriveYourBikes abgesagt werden, so hat DriveYourBike das Recht zwei Ausweichtermine anzubieten.

    9. Anschlussbestimmung
    Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Vertrages mit seinen dazugehörigen Dokumenten der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile der Dokumente in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

    10. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Sitz des Unternehmens.

    Für Touren

    (Stand 06.08.2022)

    1. Bestandteil des Vertrages
    Die Motorradtour umfasst das Führen durch einen oder mehrere Tourguides.

    Die Teilnahme erfolgt freiwillig und in eigener Verantwortung.

    Mit der Unterzeichnung des Vertrages stimmen die Vertragspartner den im Vertrag genannten Inhalten und Preisen zu. Des Weiteren erklärt der Kunde, dass er im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis für sein mitgebrachtes Motorrad ist. Des Weiteren erklärt er, dass das Motorrad in einem verkehrstauglichen Zustand ist.

    Bestandteil des Vertrages sind:
    1. Vertrag
    2. AGBs
    3. Datenschutzvereinbarung
    4. Widerrufsrecht

    2. Vertragsabschluss und Entgelt
    (1) Der im Vertrag festgesetzte Teilnahmebetrag ist im Falle einer persönlichen oder schriftlichen Anmeldung oder durch Anruf verbindlich und innerhalb zwei Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen.

    (2) Bei einer Onlineanmeldung oder telefonisch veranlasster Anruf durch DriveYourBike wird der Betrag nach der zweiwöchigen Widerrufsfrist innerhalb einer Woche fällig. Der Vertrag ist nach der Widerrufsfrist bindend.

    (3) Ein Anrecht auf einen Teilnehmerplatz erfolgt erst nach voller Bezahlung des Teilnehmerbetrags.

    3. Beendigung des Vertrages
    (1) Der Vertrag ist mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen beendet.

    (2) Bei nicht vollständig geleistetem Entgelt und nach einmalig erfolgter Zahlungserinnerung in schriftlicher Form per @Mail, ist der Vertrag nach der gesetzten Frist beendet.

    (3) Bei Tod einer der Vertragsparteien.

    4. Vertragskündigung
    (1) Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund von DriveYourBike gekündigt werden.

    Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    1. a) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Tourguides verstoßen wird.
    2. b) die Tour durch den Teilnehmer mehrfach erheblich gestört wird.
    3. c) durch das Verhalten des Teilnehmers andere Teilnehmer gefährdet werden.
    4. d) wenn der Teilnehmer sich geschäftsschädigend verhält.

    (2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen. Es gelten dann die Rückerstattungen gem. §5.

    (3)Eine Kündigung des Vertrages ist nur wirksam, wenn sie per Einschreiben erfolgt.

    (4) Forderungen aus der Vertragslaufzeit oder nach Kündigungen können vom Kunden nur bis drei Monate nach Beendigung des Vertrages gegenüber DriveYourBike geltend gemacht werden.

    5. Entgelt bei Vertragskündigung
    (1) Wird der Vertrag gekündigt, so werden folgende Rückerstattungen gewährt für Touren bis 1000,-€:

    1. a) bis 8 Wochen vor Tourenbeginn der bis dahin geleistete Betrag nach Abzug eines Bearbeitungs-entgelts von 10% des Gesamtbetrages, mindestens aber 25,- €.
    2. b) ab der 6. Woche vor Tourenbeginn 50% des Kursentgelts.
    3. d) drei Wochen vor Tourenbeginn erfolgt keine Rückerstattung.

    (2) Bei Touren mit einem Gesamtwert über 1000,- € werden spezielle Rückerstattungen vereinbart.

    6. Haftungsausschluss
    (1) Der Teilnehmer nimmt selbstverantwortlich an den Touren teil und hält sich an die jeweils gültigen Gesetzte und Regeln bei führen seines Kraftfahrzeuges.

    (2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Regeln in der Gruppenfahrt zu beachten.

    (3) Das Unternehmen DriveYourBike haftet nur für grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch seine Tourguides.

    (4) In fahrlässigen Fällen haftet DriveYourBike nur, wenn diese durch ein unmittelbares und aktives Verhalten des Tourguides verursacht wurde.

    7. Datenschutzbestimmungen
    Kundendaten werden gem. Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) erhoben. Diese sind Bestandteil des Vertrages.

    8. Ausfall durch höhere Gewalt
    (1) Der Veranstalter hat jederzeit das Recht, eine geplante Tour zu einem späteren Zeitpunkt am selben Tag zu verschieben oder abzusagen, bzw. zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn die Unversehrtheit der Teilnehmer durch äußere Umstände in Gefahr geraten könnte.

    (2) Muss eine Tagestour aufgrund höherer Gewalt (zB Wetter, Krankheit u.ä.) von Seiten DriveYourBikes abgesagt werden, so hat DriveYourBike das Recht einen Ausweichtermin anzubieten.

    (3) Innerhalb einer Tour über mehrere Tage kann der Veranstalter an gefährlichen Tagen die Fahr ganz absagen und ggf. in Falle einer Rundtour Tourabschnitte so verändern, dass Folgetermine einhalten werden können.

    9. Abschlussbestimmung
    Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Vertrages mit seinen dazugehörigen Dokumenten der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile der Dokumente in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

    10. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Sitz des Unternehmens.